Wahlrechtsreform in Deutschland

Wahlrechtsreform: Die Quadratur des Plenums?

Das zentrale Merkmal in einer Demokratie sind Wahlen. Und um die gibt es in Deutschland gerade Streit. Genauer gesagt: Um das Wahlrecht. Um es zu reformieren haben Regierung und Opposition Vorschläge unterbreitet. Welche Auswirkungen hätten sie und warum sind sie überhaupt notwendig?
Viele Anpassungen – keine Lösung

Was braucht eine Demokratie, um zu funktionieren? Beantworten kann man diese teils philosophische, teils praktische Frage sicherlich mit „Legitimität und gute administrative Arbeit“ und würde damit nicht gänzlich falsch liegen. Beides sehen Politiker:innen und Expert:innen in Deutschland als zukünftig bedroht an. Stein des Anstoßes ist das, was das Herzstück einer jeden Demokratie regelt: Das Wahlrecht. 

Neu ist diese Debatte nicht. Im Gegenteil. In den letzten elf Jahren gab es verschiedene Wahlrechtsänderungen1, 2 . Auch für die kommende Bundestagswahl 2025 gibt es bereits beschlossene Veränderungen3. Dennoch wird weiterhin über eine Anpassung und eine ausstehende Dauerlösung diskutiert, denn: Alle Anpassungen eint, dass sie bestimmte Probleme kurzfristig lindern, jedoch nicht grundsätzlich aus der Welt schaffen. 

Warum wird debattiert?

Der Bundestag besitzt eine gesetzlich festgelegte Zielgröße von 598 Abgeordneten. Diese Zielgröße wird jedoch seit langem überschritten. Statt der erwünschten Anzahl an Abgeordneten sitzen im nach der Bundestagswahl 2021 gebildeten Bundestag 736 Abgeordnete4. Dass von der Norm abgewichen wird, ist allerdings keine Ausnahme. Vielmehr war diese Ausnahme in den letzten 20 Jahren die Norm: Bereits im Bundestag zwischen 2002 bis 2005 saßen 6035 Abgeordneten im Parlament. Diese Zahl stieg stetig bis auf die heutigen 736 an. 

Den Anspruch, dies zu lösen, besitzt ein kürzlich von der Ampel-Koalition vorgebrachter Reformvorschlag. Einen entsprechenden Gegenvorschlag brachte die Union ein. Das ana magazin erklärt, wie das deutsche Wahlsystem aufgebaut ist, warum es so lange bereits in der Kritik steht und welche Vor- und Nachteile die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge bieten sowie welche Alternativen es gibt.

Hier geht es direkt zu den Reformvorschlägen:

Hintergrund

Wahlrecht kann kompliziert sein, besonders in einem Land wie Deutschland, in dem verschiedene Ansätze vermischt werden. Damit die beiden Reformvorschläge nachzuvollziehen und zu bewerten sind, müssen zunächst zwei Fragen geklärt werden: Wie sind Wahlen in Deutschland organisiert und wieso ruft das aktuelle Systeme einen immer größeren Bundestag hervor?

Was ist das „personalisierte Verhältniswahlrecht“?

Das deutsche Wahlsystem kombiniert zwei verschiedene Ansätze. Das Mehrheitswahlrecht und das Verhältniswahlrecht. Wir geben einen Überblick über die beiden Idealtypen dieser Ansätze und wie sie Deutschland bisher zusammengeführt hat.

Bei einem reinen Mehrheitswahlrecht ist für die Parlamentszusammensetzung einzig und alleine entscheidend, wer wie viele Wahlkreise gewinnt. Es kommt einzig und alleine auf die Personen an, die die sogenannten „Direktmandate“ gewinnen. 

Politische Systeme, die sich daran orientieren, neigen dazu, dass es nur zwei relevante Parteien gibt: Eine Mitte-Links und eine Mitte-Rechts, deren Kandidaten um den Sieg in den Wahlkreisen kämpfen. Vorteilhaft daran ist zum einen, dass es eine klar zugeordnete politische Repräsentanz für eine bestimmte Region gibt. Also: Person X ist für die politischen Interessen von Wahlkreis X im Parlament zuständig. Zum anderen ist ein solches System leichter zu organisieren. Es steht von vornherein fest, wie viele Plätze es im Parlament geben wird.      

Als nachteilig kann empfunden werden, dass das wahre Verhältnis der Stimmen nicht abgebildet wird. Würden in einem fiktiven Beispiel die Kandidaten einer Partei von 100 Wahlkreisen alle mit einem Stimmenverhältnis von 50,01% zu 49,99% gegen die Kandidaten einer zweiten Partei gewinnen, bestünde das Parlament nur aus Abgeordneten der ersten Partei, obwohl dies nicht annähernd dem Verhältnis der Stimmen entspräche. 49,99% der Stimmen würden sozusagen „verfallen“.

Auch wenn es in der Realität nicht zu einem solchen drastischen Beispiel kommen dürfte, lässt sich der Effekt gut an realen Wahlen beschreiben. So gewann Donald Trump die US-Präsidentschaftswahl 2016 gegen Hillary Clinton, obwohl die Wahlmänner der Demokraten insgesamt 2,6 Millionen Stimmen mehr erhielten als die der Republikaner6 Und dies sogar, obwohl in den USA größere Staaten mit mehr Einwohnern mehr Wahlmänner als kleinere Staaten stellen, was einer solchen fehlenden Balance eigentlich entgegenwirken sollte. 

Bei einem reinen Verhältniswahlrecht hingegen liegt der Fokus komplett auf Parteien und nicht auf Personen. Hier wird ein Parlament rein nach dem Stimmenanteil der Parteien besetzt. Welche Personen in das Parlament einziehen, wird durch Listen bestimmt, die die Parteien aufstellen. 

Gewinnt Partei A 60%, Partei B 30%, Partei C 10% der abgegebenen Stimmen, setzt sich das Parlament auch aus 60% Abgeordneten von Partei A, 30% Abgeordneten von Partei B und 10% Abgeordneten von Partei C zusammen. Vorteilhaft ist hier das direkte Abbild der Stimmverhältnisse der Bevölkerung in politische Machtverhältnisse. Nachteilig ist, dass es keine direkte Verantwortlichkeit und somit keinen direkten demokratisch legitimierten Ansprechpartner für die Wähler einer Region gibt – schließlich sind die Listen unabhängig von den jeweiligen Wahlkreisen.

Im aktuellen deutschen Wahlsystem wird versucht, die Vorteile beider Varianten zu vereinen. Per Erststimme wird ein direkt gewählter Abgeordneter für einen Wahlkreis bestimmt. Mit der Zweitstimme werden die Parteien und so die Machtverhältnisse im Bundestag gewählt.

Seit 2002 gibt es für den deutschen Bundestag eine Zielgröße von 598 Abgeordneten7. Dabei sollen 299 dieser Abgeordnete direkt gewählte Wahlsieger eines Wahlkreises sein. Alle Wahlkreise sollen dabei circa dieselbe Anzahl an Einwohnern aufweisen, vom Durchschnitt darf sich ein Wahlkreis nur maximal 25% unterschieden8. Bei aktuell 60,4 Millionen Wahlberechtigten9 repräsentiert somit ein Direktmandat im Schnitt etwas über 200.000 Menschen. Die anderen 299 Mandate werden dabei über von den Parteien aufgestellten Landeslisten in dem Verhältnis besetzt, dass die Gesamtheit der 598 Abgeordneten das Wahlergebnis widerspiegelt. Für das Verhältnis zwischen den Parteien ist der Ausgang der Zweitstimme bei einer Bundestagswahl verantwortlich, mit der man die Parteien wählt. Mit der Erststimme stimmt ein/e Wähler:in über die Person ab, die seinen / ihren Wahlkreis repräsentieren soll.      

Meistens werden die zur Wahl stehenden Personen von Parteien gestellt. Welche Parteien an der proportionalen Verteilung der Mandate beteiligt werden, wird durch die 5%-Hürde bestimmt. Parteien, die mindestens 5% der abgegebenen Zweitstimmen auf sich vereinigen können, kommen in Fraktionsstärke in den Bundestag. Alle anderen Parteien nicht. Einzige Ausnahme: Kann eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnen, zieht sie in Fraktionsstärke ein und erhält ihrem Zweitstimmenergebnis entsprechend viele Mandate. Durch diese Sonderreglung zog Die Linke nach der Bundestagswahl trotz einem Zweitstimmenergebnis von 4,9% in den Bundestag ein. Für die nächste Bundestagswahl ist eine Verringerung der Wahlkreisanzahl auf 280 Direktmandate geplant3. Die Zielgröße von 598 Abgeordneten bleibt bestehen.

Wieso wächst der Bundestag immer weiter an?

Grund für die konstant wachsende Zahl an Abgeordneten sind die sogenannten „Überhang- und Ausgleichsmandate“. Diese sind notwendig, um die Symbiose aus Personalwahl, die durch die Erststimme organisiert ist und Verhältniswahl, für die Zweitstimme ausschlaggebend ist, mit der Parteien gewählt und die Machtverhältnisse bestimmt werden, zu gewährleisten. Überhangmandate sind dabei Sitze im Bundestag, die dadurch entstehen, dass eine Partei mehr Wahlkreise und damit Abgeordnetenplätze gewinnt, als ihr prozentual aufgrund ihres Zweitstimmenergebnisses zustehen. Dieses Missverhältnis entsteht insbesondere dann, wenn eine Partei in einer Region stark in den Erststimmen ist, bundesweit bei den Zweitstimmen dafür jedoch keine so große Rolle spielt, vereinfacht gesagt: wenn sich Wahlergebnisse auf mehrere Parteien aufspalten und die nach Zweitstimmen stärksten Parteien weniger Stimmen bekommen als vorher.

Genau dies ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten der Fall gewesen. Waren in der alten Bundesrepublik lange Zeit nur SPD, CDU, CSU und FDP im Bundestag vertreten, kamen weitere Parteien hinzu: Die Grünen gelangten 1983 in den Bundestag, die PDS – aus der später unter anderem die Linke hervorging – kam 1990 hinzu und seit 2017 sitzt die AfD im deutschen Bundestag. Zusätzlich zu der reinen Präsenz, gewannen die „kleineren Parteien“ immer mehr an Zweitstimmen. 1990 erhielten Union und SPD zusammen 77,8% der Zweitstimmen10, 2005 69,4%11 und 2021 nur noch 49,8%12. Dennoch sind die beiden – beziehungsweise drei, wenn man die CSU einzeln zählt – Parteien immer noch in den Wahlkreisen meist vorne. 2021 gingen 264 von 299 der Direktmandate an Union und SPD13 – also 88,3% der Direktmandate bei 49,8% der Zweitstimmen.

Warum sich aus einem solchen Ungleichgewicht so viele Überhangmandate ergeben, lässt sich gut am Beispiel der CSU erklären.  Sie tritt als eigenständige Partei nur in Bayern an, ist aber gemeinsam mit der CDU  Teil der Union. Von den 46 bayrischen Wahlkreisen konnte sie in 45 das Direktmandat gewinnen14. Bundesweit hochgerechnet machte ihr Zweitstimmenanteil derweil 5,2% aus. Berechnet man die Zahl der Abgeordneten, die der CSU auf dieser Grundlage zustehen würde, liegt man bei 34 Abgeordneten. Da die CSU allerdings 45 Direktmandate gewann, besitzt sie 11 Abgeordnete mehr, als ihr eigentlich zustehen würde. Diese 11 Plätze sind somit die „Überhangmandate“ der CSU.

Um diese „zu vielen“ Abgeordneten einer Partei auszugleichen, das Stimmenverhältnis wiederherzustellen, ist somit notwendig, den anderen Parteien zusätzliche Abgeordnetenplätzen zuzuteilen. Diese Plätze werden als „Ausgleichsmandate“ bezeichnet. Jede andere Partei erhält dabei so lange zusätzliche Sitze, bis das Verhältnis wieder dem Stimmverhältnis entspricht. Davon profitieren vor allem Parteien, die zwar relativ viele Zweitstimmen gewinnen konnten, jedoch wenige Wahlkreise für sich entschieden. Bei der letzten Bundestagswahl gilt das zum Beispiel für die FDP, die 11,5% der Zweitstimmen errang, allerdings kein Direktmandat gewinnen konnte. Hinzuzufügen ist, dass seit der letzten Bundestagswahl die ersten drei Überhangsmandate jeder Partei nicht für die anderen ausgeglichen werden. 

Dieses Verfahren führt dazu, dass die Zahl der Mandate, die nicht auf dem vorgesehenen Weg der 299 Direktmandate und 299 Listenplätze zustande kamen, deutlich steigt. Von 2013 bis 2021 stieg die Zahl der Überhangs- und Ausgleichsmandate von 33 auf 138 an15, wodurch die aktuelle Parlamentsgröße von 736 Abgeordneten zustande kommt. 

Es gibt dafür, dass ein wachsender Bundestag als Problem angesehen wird profane, etwas ulkig anmutende Gründe. So könnten bei weiterem Wachstum im Reichstagsgebäude schlicht der Platz für weitere Stühle ausgehen. Ausgelegt ist der Plenarsaal nicht auf die aktuellen Zahlen an Volksvertretern. Aber es sind nicht nur solche Gründe.

Viele weisen auf eine einfache wie eindrucksvolle Diskrepanz hin. Deutschland besitzt das größte demokratische Parlament der Erde. Andere demokratische Länder mit deutlich mehr Einwohnern wie beispielsweise die USA, Indien oder Brasilien leisten sich weniger große Volksvertretungen. Nur der chinesische Volkskongress ist größer, kann aber nicht als demokratisches Parlament angesehen werden. In dem Wort „leisten“ ist dann auch das erste Problem versteckt. Es sind die Kosten. Zum einen sind dies hohe Kosten, die die Steuerzahler entrichten müssen und die für andere Bereiche verwendet werden könnten, führen Kritiker an. Zum anderen würde es schwierig werden, der Bevölkerung diese Kosten zu erklären. Die Demokratie könnte in ihrer Legitimität Schaden nehmen. 

Außerdem tragen sich Expert:innen mit der Sorge um, das Parlament könnte seine Arbeitsfähigkeit verlieren. Mehr Abgeordnete bedeuten mehr Personen in Ausschüssen, mehr Leute, die überzeugt werden wollen und im Ausschuss und Plenum erschwerte Diskussionen und Entscheidungsfindung. Prof. Dr. Sophie Schönberger, Parteienrechtlerin an der Universität Düsseldorf, befürchtet gar: „Ein in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkter Bundestag wäre auch nicht mehr in der Lage ein neues Wahlrecht zu beschließen und so seine Funktionsfähigkeit wiederherzustellen.“16. Für viele ist daher in puncto nachhaltiger, tiefgreifender, widerstandsfähiger Wahlrechtsreform Eile geboten. 

Regierung vs. Union: Wer will was?

Nach der Problemerkennung folgt die Problemlösung – oder zumindest deren Versuch. In der deutschen Parteienlandschaft ist weitgehender Konsens, dass die Vergrößerung des Bundestags gestoppt werden soll durch eine Wahlrechtsreform. Doch was genau wollen die Ampel und Union in ihren jeweiligen Entwürfen verändern?

Die drei Parteien der regierenden Ampelkoalition, SPD, Grüne und FDP, legten Mitte Januar einen Entwurf für eine Reform des Wahlrechts vor. Erklärtes Ziel ist dabei, den Bundestag      zu verkleinern, ohne vom Grundsatz des Verhältniswahlrechts abzurücken. 

Garantierte Größe und Wettbewerb unter den Wahlkreisen

Hierfür soll die Größe des Parlaments auf die Größe von 598 festgeschrieben werden. Es fielen die Überhang- und Ausgleichsmandate komplett weg. Die Anzahl der Wahlkreise bliebe bei den bisherigen 299. In jedem dieser Wahlkreise würde wie bisher über ein Direktmandat und über die Sitzverteilung der Parteien abgestimmt werden. Allerdings soll bei der endgültigen Vergabe der Mandate anders vorgegangen werden: Sollte eine Partei weniger Direktmandate (Erststimme) gewinnen, als ihr nach proportionaler Zuteilung der 598 Sitze zusteht (Zweitstimme), bleibt alles beim Alten: Alle direkt gewählten Abgeordneten ziehen in das Parlament ein und die restlichen Sitze der Partei werden über die Liste aufgefüllt. Erringt eine Partei allerdings mehr Direktmandate (Erststimme), als ihr proportional an Sitzen zustehen würde (Zweitstimme), würden nur so viele der direkt gewählten Personen für diese Partei ins Parlament einziehen, wie ihr auch proportional zustehen würde. Überhangmandate gäbe es somit nicht mehr. Es zögen die Wahlkreissieger in das Parlament ein, die in ihrem Wahlkreis die besten Stimmergebnisse erzielt hätten – die Wahlkreissieger mit den schlechtesten Ergebnissen würden dagegen leer ausgehen. Die Wahlkreise stünden somit indirekt in Konkurrenz zueinander. 

Haupt- und Wahlkreisstimme

Außerdem sieht der Reformentwurf vor, den beiden Stimmen neue Namen zu geben. Ziel ist es, mögliche bisher auftretende Verwirrung bei Wähler:innen, die meinen könnten, die Erststimme sei die „wichtigere“ Stimme für den Wahlausgang und die Machtverhältnisse, zu beheben. So würde die alte Zweitstimme von nun an „Hauptstimme“ und die alte Erststimme „Wahlkreisstimme“ heißen16.

Die beiden Unionsparteien CDU und CSU legten kurz nach dem Vorstoß der Ampel-Parteien einen eigenen Vorschlag vor. Dieser sieht vor, die Wahlkreise von 299 – beziehungsweise 280 ab der nächsten Wahl – auf 270 zu verringern. Die Wahlkreise sollen also größer werden. Zusätzlich sieht der Vorschlag vor, eine Spezialregelung des bisherigen Wahlrechts abzuändern: Momentan zieht eine Partei unabhängig von der Zweitstimme in den Bundestag ein, sofern sie drei Direktmandate über die Erststimme erzielt. Die 5%-Hürde (Zweitstimme) muss also nicht erreicht werden. CDU und CSU wollen den Sprung ins Parlament in Zukunft erst ab fünf Direktmandaten ermöglichen. Außerdem sollen die ersten 15 Überhangsmandate – statt wie bisher die ersten drei – nicht ausgeglichen werden. 

Was lösen und bewirken die Vorschläge?

Die Diskussionen um beide Vorschläge sind vielschichtig. Zum einen geht es darum, inwieweit sie überhaupt rechtlich umsetzbar sind oder gegen die Verfassung verstoßen. Gerade die Union hat beim Ampelentwurf Bedenken, doch auch an ihrem Vorschlag gibt es Probleme, die sich mit dem Grundgesetz ergeben könnten. 

Darüber hinaus stellt sich die Frage: Welche Folgen haben die beiden Reformvorschläge – neben einer Verkleinerung des Bundestags? Während der Ampelvorschlag zum jetzigen Status quo die Balance in den Machtverhältnissen hält, würde sich beim Unionsvorschlag einiges ändern. Sieht man sich die Vorschläge über den Punkt der Anteile hinaus an, fallen weitere diskussionswürdige Punkte auf.

Unmittelbar nach Vorstellung der beiden Entwürfe entbrannte eine hitzige Auseinandersetzung der beiden Seiten. Der CSU-Generalsekretär warf den Ampel-Parteien „organisierte Wahlfälschung“ 17 vor, der erste parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion meinte, dass diese Formulierung „unter Demokraten ein No-Go“ (ebd.) sei. Die Kritik der Union richtete sich dabei vor allem darauf, dass der Ampel-Vorschlag verfassungswidrig sei. 

Wahlkreise ohne Direktmandat

Die Union drohte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Dazu sagte ein Unions-Abgeordneter: „Gewählten Wahlkreiskandidaten das Mandat zu verweigern, ist eine eklatante Missachtung des Wählerwillens und des Rechtsstaats- und Demokratieprinzips.“18.

Auch in wissenschaftlichen Kreisen existieren diese Bedenken. So vertritt der Politikwissenschaftler Henner Joerg Boehl die Ansicht, das Streichen eines durch das Mehrheitswahlrecht erlangten Mandats aus Gründen, die im Grundsatz des Verhältniswahlrechts lägen, sei nicht verfassungskonform19. Weitere Kritikpunkte liegen darin, dass die sogenannte „Wahlgleichheit“ – der Grundsatz, dass jede Stimme gleichberechtigt ist, missachtet sei. In einigen Wahlkreisen zählten durch das Fehlen eines Direktmandats alle Stimmen dort nicht und würden somit weniger zählen als in Wahlkreisen, in denen es ein Direktmandat geben würde. Die Stimmen, die bei der Wahlkreisstimme abgegeben werden würden, würden somit gleich Null zählen (ebd.). 

Nullstimmen kein neues Phänomen

Prof. Dr. Sophie Schönberger, Direktorin Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRUF) hält diese Einwände hingegen für unbegründet. Ihrer Ansicht nach drückt der Grundsatz der Wahlgleichheit nur aus, dass eine Erfolgschancengleichheit zwischen allen Stimmen bestehen müsse, dies sei weiterhin gegeben, und : „Ein Grundsatz, dass durch die nach Grundsätzen der Mehrheitswahl organsierte Wahl in den Wahlkreisen auch in jedem Fall zwingend ein Wahlkreismandat vergeben werden müsste, ist der Wahlgleichheit schlicht nicht zu entnehmen.“19. Sie führt ebenfalls an, dass auch bei einem Nichtantreten eines Direktmandats oder wenn eine Inhaber:in eines Direktmandats versterben würde, es nicht nachbesetzt wird, sondern offen bleibe     , während der Nachrücker / die Nachrückerin über die Liste bestimmt wird. Auch das Argument, die abgegebenen Stimmen in den betroffenen Wahlkreisen würde „gleich Null“ zählen greife ihrer Meinung nach nicht: „Denn schon im jetzigen System beträgt der Erfolgswert der Erststimme bei allen Wählern, die ihre Stimme für einen am Ende unterlegenen Kandidaten abgegeben haben, genau ‘Null’“19. Also: alle Stimmen, die auf Direktkandidat:innen entfielen, die nicht gewinnen, würden jetzt schon kein zählbares Ergebnis mehr hervorbringen. 

Überhangmandate keine Selbstverständlichkeit

Vielmehr sei der Unionsvorschlag in Bezug auf seine Verfassungskonformität fraglich.       Denn die in ihm enthaltenen 15 unausgeglichenen Überhangmandate seien zwar als Höchstmaß vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden, jedoch sei es durch die Gerichtsentscheidung nicht gedeckt, diese schon vor der Wahl vorauszusetzen und zu erzwingen (ebd.).

Neben der reinen Frage, ob die Reformvorschläge in rechtlicher Hinsicht      zulässig sind, lohnt sich ein Blick darauf, welche Veränderungen zum Status Quo sich beim Anwenden der Reformvorschläge ergäben.      

Ampel-Vorschlag: Alle Parteien verlieren

Beim Entwurf der Ampel würden alle Parteien Mandate verlieren – und das nahezu gleichviel. Das aktuell gegebene Abbild der Stimmenanteile in Sitzanteile würde erhalten bleiben. Ursache ist, dass das aktuelle Gebot der Proportionalität der Stimmen auch weiterhin gilt. Was etwa die CSU an Direktmandaten verlöre, würden die anderen Parteien an Ausgleichsmandaten verlieren.

Die Union kennt nur einen Sieger: sich selbst

Beim Vorschlag der Union ergäbe sich für den aktuellen Bundestag hingegen ein gänzlich anderes Bild. Die Union würde 12,7% ihrer aktuellen Fraktionsstärke hinzugewinnen, während alle anderen deutlich verlören: Die Grünen würden 45,8% ihrer aktuellen Sitze verlieren, die FDP sogar 58,7%. Die Union würde sich selbst mit ihrem Vorschlag aktuell deutlich bevorzugen und den Grundsatz der Verhältniswahl ein Stück weit außer Kraft setzen20

Lob hingegen kommt aus dem Reich der Mathematik. Mathe-Professor Christian Hesse von der Universität Stuttgart hält die Schrumpfung von im Schnitt zehn auf neu neun Wahlkreisen (insgesamt dann 270) für „ideal“ und deren faire Berechnung aufgrund von Algorithmen für gut machbar21.

Neue Grundmandatsklausel verdrängt kleine Parteien

Aber auch an der geplanten Änderung der Grundmandatsklausel auf fünf Direktmandate regt sich Kritik. Nach aktuellem Stand würde damit Die Linke komplett aus dem Parlament verschwinden. Die CSU dagegen würde weiterhin – auch bei einem Fallen unter 5% bundesweit – von dieser Regelung profitieren. Der Grünen-Abgeordnete Till Steffen bezeichnete diese Änderung als „CDU-Rettungsklausel“22.

Benachteiligt die Ampel den Osten?

Doch auch an den Auswirkungen des Ampelvorschlags lässt sich Kritik üben. Zum einen stellt sich die Frage, wie demokratietheoretisch vertretbar die Regelung ist, dass letztlich Wahlkreise mit knappen Ergebnissen einen Nachteil erhalten. Man kann der Auffassung sein, dies komme einer „Bestrafung“ für einen Wahlkreis mit lebendigem demokratischen Wettbewerb gleich. Wahlkreise, in denen ein Ergebnis klar und von vornherein absehbar ist, würden sicher einen Direktabgeordneten bekommen, Wahlkreise, in denen der eigentlich gewollte Streit der Ideen existiert, in dem sich ein Wettbewerb geliefert werden muss, würden potentiell benachteiligt. 

Obendrauf pikant: Wie eine von der ZEIT erstellte Karte zeigt, würden bei Anwendung des Reformvorschlags auf das Bundestagswahlergebnis 2021 besonders ostdeutsche Wahlkreise unter dieser neuen Regelung leiden21. Inwieweit das der Legitimität der Demokratie nützen würde, oder die eh schon stärker als im Westen vorhandene Politikverdrossenheit – auch durch weitere Ungleichgewichte wie die Lohnungleichheit hervorgerufen23 – befeuern würde ist zu hinterfragen.

Festzuhalten ist aber: Der Ampelentwurf wäre einer, der verlässlich und sicher das Problem eines zu großen Bundestags beheben würde. Dies gilt für den Unionsentwurf nicht. Aktuell würde der Bundestag zwar verkleinert, jedoch nicht auf die Zielgröße von 598. Und je nach kommendem Wahlergebnis wäre auch seine zukünftige Größe nicht absehbar und könnte wieder steigen.

Ausblick und Alternativen

Natürlich sind die beiden Vorschläge eines nicht: alternativlos. Eine einfache Alternative wäre, gar nichts zu machen. Erhöhte Kosten stehen dem Gegenüber, am Ende ist es aber eine Abwägungssache: Was ist einem am wichtigsten? Proportionalität? Persönliche Demokratie? Größe? Einen Tod wird man sterben müssen, alles drei in Einklang zu bringen ist ohne das Spekulieren auf passende Wahlergebnisse eher nicht möglich. 

Kommt man also zu dem Schluss, die Größe sei das unwichtigste dieser Elemente, ist es auch legitim, ein sehr großes Parlament in Kauf zu nehmen. So sieht es zumindest die ZEIT-Kolumnistin Anna Mayr. Ein sklavisches Orientieren an der Größe, auch wenn dann engagierte, mit Herzblut arbeitende Abgeordnete weichen müssten, hält sie für falsch, denn wenn es nur solche Abgeordnete gäbe […]könnte sich das Land auch 900 davon leisten. Denn diese Leute beschäftigen sich mit Problemen, anstatt sie nur anzuschreien. Sie wollen die Welt wirklich zum Besseren verändern.“24

Zu einem ähnlichen Schluss kommt auch der Journalist Andreas Baumer. Er zieht den Vergleich mit anderen Ländern – proportional. So hatte Deutschland zwar absolut gesehen das größte demokratische Parlament 2019, jedoch gab es hier einen Abgeordneten pro 120.000. Italien und Großbritannien lagen zu dem Zeitpunkt bei 100.000 Einwohnern pro Abgeordneten – und das hinzugerechnete zweite Kammern – wie sie in Großbritannien existiert. In Österreich waren es 50.000 Einwohner pro Abgeordnetem und in der Schweiz gar nur 40.00025. Man kann es also auch so sehen: Deutschlands exorbitant großer Bundestag ist gar nicht so exorbitant groß oder in der exorbitanten Größe Deutschlands an sich zu anderen Nationen verortet.

Viele Änderungsoptionen – breite Zustimmung erwünscht

Eine Änderung wird allerdings sehr sicher kommen. Dafür ist das Meinungsbild in Öffentlichkeit, Wissenschaft und Politik zu groß. Doch auch da gäbe es andere Varianten. Zum einen die „radikalen“ Änderungen. Ein reines Mehrheitswahlrecht nach britischem Vorbild würde die persönliche Repräsentanz und eine kalkulierbare Größe des Parlaments garantieren. Ein reines Verhältniswahlrecht würde die Größe garantieren, allerdings keine persönlichen Ansprechpartner lassen. Nur: Im Vergleich zum Ampelvorschlag würde es immerhin keine Ungleichbehandlungen von bestimmten Regionen kommen. Auch könnte in so einem Fall die personelle Repräsentanz innerhalb der Parteien organisiert werden, indem der Abgeordnete, der geografisch am nächsten an einem Ort liegt, zugeteilt wird. Formal festgehalten und somit verpflichtend wäre dies allerdings nicht.

Bei dem, was sich ein bisschen wie die Quadratur des Kreises anfühlen mag, lässt sich grundsätzlich jedoch eines empfehlen: Eine breite Basis, die sie trägt. Denn eine Reform, die von der Regierung gegen den Willen der gesamten Opposition verabschiedet wird,  mutet nicht gerade legitimitätsfördernd an. Andauernde Änderungen nach Regierungswechsel, die drohen könnten, ebenfalls nicht. Ersteres kündigt sich allerdings gerade an. Nachdem die Union keine Zustimmung signalisierte und einen aus nachvollziehbaren Gründen nicht zustimmungsfähigen Gegenvorschlag unterbreitete, ließ die Ampel verlauten, sie würde auch notfalls ohne die Union ihre Reform durchsetzen26.

Und überhaupt apropos Legitimität. Diese muss als eine den Bürger:innen gegenüber begriffen werden. Einer aktuelle Studie deutscher Politikwissenschaftler kommt zu dem Schluss, dass in der Bevölkerung die einfache Verringerung der Wahlkreise am beliebtesten ist26. Eine weitere Variable in einer nicht zu lösenden Gleichung.

Wahlrechtsreform in Deutschland
Sokra, 2023: https://sonjakrause-malerei.de

1: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-02/bundestag-wahlrecht-beschluss

2: https://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-wahlrecht-klage-1.5381591

3: https://www.n-tv.de/politik/Die-Wahlrechtsreform-und-ihre-Alternativen-article23876017.html

4: https://www.bundestag.de/parlament/plenum/sitzverteilung_20wp

5: https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/bundestagswahlen/zuf-btw-2002/55639/sitzverteilung-im-15-deutschen-bundestag/

6: https://uswahl.lpb-bw.de/wahlergebnis-uswahl2016

7: https://www.bundestag.de/resource/blob/196182/9c5db9e4c8724bde1ef4e8105da57772/Kapitel_02_01_Gesetzliche_Mitgliederzahl_des_Bundestages-data.pdf

8: https://www.bpb.de/themen/politisches-system/wahlen-in-deutschland/335627/wahlkreiseinteilung/

9: https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/bundestagswahl-2021/01_21_wahlberechtigte-geschaetzt.html

10: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/1990.html

11: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2005.html

12: https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2021/ergebnisse.html

13: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1256913/umfrage/direktmandate-der-parteien-bei-der-bundestagswahl/

14: https://www.bundestagswahl2021.bayern.de/direktmandate.html

15: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/37676/umfrage/anzahl-der-ueberhangmandate-bei-bundestagswahlen/

16: https://www.tagesschau.de/inland/gesetzesentwurf-wahlrechtsreform-101.html

17: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wahlrechtsreform-bundestag-107.html

18: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/cdu-csu-reform-wahlrecht-ampel-mandat-bundestag-100.html

19: https://www.pruf.de/news-detailansicht-real/prof-dr-sophie-schoenberger-in-der-sachverstaendigenanhoerung-zur-reform-des-wahlrechts-1

20: https://www.instagram.com/p/Cnj-PbyKqVL/?igshid=YmMyMTA2M2Y%3D

21: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/wahlrechtsreform-union-bundestag-verkleinerung

22: https://twitter.com/till_steffen/status/1616365279918915589

23: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/finanzen/gehalt-differenz-ost-west-lohngefaelle-101.html

24: https://www.zeit.de/2023/05/bundestag-groesse-wahlrechtsreform-wachstum

25: https://www.businessinsider.de/politik/xxl-bundestag-unser-parlament-ist-so-gross-wie-nie-2019-2/

26: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2023-01/wahlrechtsreform-bundestag-ampel-koalition-debatte-plenum

27: https://tobirommel.files.wordpress.com/2023/01/2023-01-17_hlr_electoralreformgermany-1.pdf

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