Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Notwendig?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht in der Kritik – Rundfunkbeitrag, Programminhalte, Filz und Verschwendung. Die Lösung soll die Abschaffung, zumindest tiefgreifende Reformen sein: Eine kritische Auseinandersetzung.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht unter Beschuss – mal wieder. Diesmal steht der RBB-Skandal rund um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger im Fokus. Gefordert wird nicht nur die Abschaffung des Rundfunkbeitrags, sondern gleich das Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt. Andere, weniger radikale Kritiker:innen streben „lediglich“ tiefgreifende Reformen an.

Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass dort vergleichbare Debatten über die Öffentlich-Rechtlichen bereits zu Ende geführt wurden: In Frankreich wurde im August 2022 die Abschaffung der Rundfunkgebühr beschlossen. Die Finanzierung soll künftig stattdessen über den Staatshaushalt, konkret aus der Mehrwertsteuer sichergestellt werden.1 In Dänemark wurde das Programm gar um drei lineare Kanäle gekürzt.2 Aber so interessant der Blick ins Ausland ist: Wie berechtigt ist der Ruf nach Reformen? Ist die Abschaffung des Rundfunkbeitrags förderlich? Braucht Deutschland überhaupt einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Das ana magazin erklärt die Zusammenhänge, hinterfragt die Kritik und stellt aktuelle Lösungsvorschläge vor. 

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Warum gibt es den öffentlich rechtlichen Rundfunk

Ausgangspunkt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie er heute in Deutschland existiert, ist die Nachkriegszeit. Es waren die West-Alliierten, die nach dem Ende des 2. Weltkriegs den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Westdeutschland etablierten. Nach dem Vorbild der British Broadcastin Corporation (BBC) entstand im Jahr 1950 die ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland), die sechs Landesanstalten in sich vereinigte (u.a. der heutige Bayerische Rundfunk). Das ZDF hingegen wurde erst drei Jahre später im April 1963 gegründet.

Grundlage der Öffentlich-Rechtlichen in Deutschland ist damit die bewusste Entscheidung der Alliiertenmächte USA, Großbritannien und Frankreich gegen andere, damals bereits gängige Rundfunksysteme: Konkret gegen einen staatlichen Rundfunk wie er später in der DDR etabliert wurde und gegen das in Amerika praktizierte kommerzielle Rundfunkmodell. Zum einen diente der zentralisierte Staatsfunk der Weimarer Republik als abschreckendes Beispiel. An diesem hatten die Nazis eindrucksvoll bewiesen, wie problemlos ein staatliches Rundfunksystem für propagandistische Zwecke instrumentalisiert werden kann. Einem kommerziell betriebenen Hörfunk standen hingegen die Sorge vor Abhängigkeiten zu Unternehmen sowie die desolate Wirtschaftssituation im zerstörten Nachkriegsdeutschland entgegen. Die relativ geringe territoriale Größe im Vergleich zu den USA und das Fehlen eines Werbemarktes, aus dem der Rundfunk hätte finanziert werden können, machten ein werbefinanziertes Programm unrealistisch.3

Der Status Quo: Duales Rundfunksystem

Mittlerweile hat sich in Deutschland ein duales Rundfunksystem etabliert, also das Nebeneinander von privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk. Neben den 83 öffentlich-rechtlich produzierten Radiosendungen sowie 21 öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen kann in Deutschland auf 489 private Fernsehprogramme und 264 private Radiosender zugegriffen werden.4

Die Existenz privater Rundfunkhäuser ist dabei in Deutschland alles andere als selbstverständlich. Erst 1987 wurde die generelle Zulassung privater Programmanbieter gesetzlich festgeschrieben5, nachdem ein Jahr zuvor das Bundesverfassungsgericht das Verhältnis zwischen öffentlich-rechtlichem sowie privatem Rundfunk geregelt hatte: Das Gericht betonte, dass der private Rundfunk in seiner Existenz von einem gut funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk abhängig sei. Dieser müsse die öffentliche Aufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung mit Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung wahrnehmen. Diese Grundversorgung – heute oftmals als „Bildungsauftrag“ der Öffentlich-Rechtlichen bezeichnet – könne nicht allein durch den privaten Rundfunk geschehen. Vielmehr gefährde dessen werbefinanzierter Charakter die erforderliche programmatische Ausgewogenheit.6

Seit den 80er Jahren stehen damit öffentlich-rechtliche und private Programme nebeneinander: Die Öffentlich-Rechtlichen sollen gesellschaftliche Vielfalt, Staatsferne und ein Mindestmaß an Ausgewogenheit und Sachlichkeit der Berichterstattung gewährleisten. Wohingegen die privaten Medienveranstalter sich eher am Massengeschmack orientieren dürfen, ohne eine „innere Ausgewogenheit des Programms“ als oberste Prämisse verfolgen zu müssen.

Warum gibt es einen verpflichtenden Rundfunkbeitrag?

„Insbesondere die Werbefinanzierung stärkt den Trend zur Massenattraktivität und zur Standardisierung des Angebots. Auch bestehen Risiken einseitiger publizistischer Betätigung und damit Einflussnahme. Der wirtschaftliche Wettbewerbsdruck und das publizistische Bemühen um die immer schwerer zu gewinnende Aufmerksamkeit der Zuschauer führen beispielsweise häufig zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungsweisen, etwa zu der Bevorzugung des Sensationellen und zu dem Bemühen, dem Berichtsgegenstand nur das Besondere, etwa Skandalöses, zu entnehmen. Auch dies bewirkt Vielfaltsdefizite.“

Bundesverfassungsgericht, Urt. v. 11.09.2007, u.a. 1 BvR 830/06

Mit diesen Worten rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die Allgemeinheit. Argument für die Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen mittels des Rundfunkbeitrags seit 2013 ist damit nicht eine positive Argumentation für die monatliche Pflichtabgabe in Höhe von momentan 18,36 Euro, sondern die Fokussierung auf die Gefahren eines Rundfunks, der hauptsächlich durch Werbung und Sponsoring finanziert wird. Die eindeutige Message lautet: Nur mit einem größtmöglichen Verzicht der Finanzierung durch privatwirtschaftliche Gelder kann eine ausgewogene und unabhängige Grundversorgung mit Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung gewährleistet werden.

Zur Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags müssen die Öffentlich-Rechtlichen in programmatischer Hinsicht dafür höheren Anforderungen erfüllen. Die Beschränkung von Werbezeit auf 20 Minuten täglich im Vergleich zu mehr als 3 Stunden bei den privaten Sendern, ist hierbei nur eine mittelbare Konsequenz. Bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags steht die Erfüllung des im Medienstaatsvertrag festgeschriebenen Auftrags im Vordergrund.  

Der gesetzlich festgeschriebene Auftrag der ÖRR:

 Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gemäß § 26 MStV ist …7

  • … als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken.
  • … die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.
  • … einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.
  • … die internationalen Verständigung, der europäischen Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Bund und Ländern zu fördern.
  • … durch das Programmangebot der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.
  • … insbesondere Beiträge zur Kultur anzubieten.
  • … auch Unterhaltung anzubieten.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags hat sich gemäß § 36 MStV an dem Finanzbedarf der öffentlichen Rechtlichen zu orientieren. Dieser wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) regelmäßig ermittelt. Momentan liegt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro. Insgesamt standen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Jahr 2021 ca. 8,4 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren zur Verfügung.8 Diese werden vorrangig in die Erfüllung des im Medienstaatsvertrag festgelegten Programmauftrags investiert.

Was ist dran an der Kritik? Eine kritische Auseinandersetzung

An dieser Stelle, im Kontext und Zusammenhang von Rundfunkbeitrag und gesetzlich definiertem Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, lassen sich die meisten aller vorgetragenen Kritikpunkte diskutieren. Dabei kennt der Umfang der Kritik nahezu keine Grenzen. Beispielhaft folgendes Zitat:

„Eine deutliche Mehrheit der Deutschen ist für die Abschaffung des Zwangsfunks. Längst erfüllt er seinen Auftrag nicht mehr: weder ist eine Grundversorgung gegeben, noch wird politische Ausgewogenheit gelebt, ganz zu schweigen von einem Bildungsauftrag. Stattdessen dient er den Regierenden einzig und allein dazu, ihre Ideologien zu verbreiten, die Bürger zu erziehen und die Opposition zu verunglimpfen. Schlesinger dürfte nur die Spitze des Eisberges sein.“

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AFD9

Nun mögen die ein oder anderen Leser:innen erleichtert oder erzürnt aufatmen angesichts der Tatsache, dass diese Kritik von der AFD kommt. Sowieso rechts. Doch das wäre zu leicht. Allein dadurch werden die genannten Punkte nicht entschärft oder gar widerlegt. Erforderlich ist vielmehr eine tiefgründige Analyse und Überprüfung der tatsächlichen Situation beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Wichtig ist dabei, eines zu verstehen: Vor allem diejenigen, denen an der weiteren Existenz sowie der Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots gelegen ist, müssen sorgsam zwischen legitimer Kritik und der Infragestellung der Pressefreiheit differenzieren.10 Dies gelingt nur durch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Kritik, denn: Nur wer die Kritik inhaltlich versteht, kann an den richtigen Stellschrauben ansetzen.

Geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dann dauert es nicht lange, bis das Thema des Rundfunkbeitrags die Gemüter spaltet. Und auch in der aktuellen Debatte stellt die Kritik am Rundfunkbeitrag, entweder ob seiner grundsätzlichen Existenz oder lediglich aufgrund seiner Höhe, die Speerspitze der Kritiker:innen dar. Tenor: Die öffentlich Rechtlichen sind zu teuer.

In der Tat: Deutschland leistet sich den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk weltweit. Laut dem Jahresbericht des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio konnten die öffentlich Rechtlichen im Jahr 2021 auf ein Budget von 8,4 Milliarden Euro zugreifen – nur durch Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag der Bürgerinnen und Bürger.11 Erweitert wird das jährliche Budget laut der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) um circa 1,2 Millarden Euro, vorrangig aus Werbung und Lizenzen.12 Damit ergibt sich ein jährliches Gesamtbudget von ca. 9,6 Milliarden Euro. Dem zweitteuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt, der BBC, steht dagegen „nur“ ein Budget von etwa 5,7 Milliarden Euro zur Verfügung – davon etwa 4 Milliarden Euro aus Rundfunkgebühren.13

Angesichts dieser Zahlen überrascht es wenig, dass manche Kritiker:innen in Frage stellen, ob die öffentlich Rechtlichen so viel Geld benötigen, wenn doch die BBC zeigt, mit weniger Geld gesellschaftsrelevante und qualitativ hochwertige Sendungen und Berichte produzieren zu können.14 Die hieran ansetzenden Forderung erscheinen logisch: 

  1. Zusammenlegung von öffentlich-rechtlichen Anstalten zu einem linearen Programm
  2. Abschaffung konkreter Programmangebote, um Dopplungen zu vermeiden.
  3. Runter mit den Rundfunkbeiträgen. 

Die Forderung nach einer Senkung oder gänzlichen Abschaffung des Rundfunkbeitrags lässt sich anhand vieler einzelner Kritikpunkte nachvollziehen: Im Kern konzentriert sich die Kritik auf folgende Schwerpunkte:

  1. Zwangsgebühr: Für viele erschließt sich nicht, weshalb sie beitragspflichtig sind, obwohl das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht in Anspruch genommen wird. Dadurch wird der Beitrag von vielen als „Zwangsgebühr“ oder „Zwangsflatrate“ wahrgenommen.15
  2. Entkopplung: Kritisiert wird auch, dass mit dem verpflichtenden Rundfunkbeitrag eine Entkopplung des Programms von den Bedürfnissen der Bevölkerung stattfindet. Mit der finanziellen Sicherheit des Rundfunkbeitrags im Rücken, könne es sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk erlauben, eigene programmatische Zielrichtungen zu verfolgen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Die vorgetragene Pluralität und Ausgewogenheit des Programms trete dagegen immer stärker in den Hintergrund.16
  3. Werbung: Für Unverständnis sorgt zusätzlich, dass trotz der immensen Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag dennoch Werbesendungen in den TV-Programmen von ARD und ZDF, aber auch in den Radioprogrammen läuft.17
  4. Verschwendung: Zusätzlich werden die teilweise horrenden Gehälter der Intendant:innen der ARD-Landesrundfunkanstalten und des ZDF als Zumutung angesehen. An der Spitze steht WDR-Intendant Tom Buhrow mit einem Jahresgehalt von 413.000 Euro. Für Unverständnis sorgt das nicht nur bei Beitragszahler:innen, sondern auch bei Angestellten der Öffentlich-Rechtlichen, die sich in den letzten Jahren mit einem Sparkurs konfrontiert sahen.18
  5. Rentenansprüche: Ein erheblicher Teil des Rundfunkbeitrags wird für die betriebliche Altersversorgung ehemaliger Angestellter aufgewendet. Im Bericht aus dem Jahr 2020 erkannte die KEF einen jährlichen Finanzbedarf der öffentlich Rechtlichen von 9,7 Milliarden Euro an – Rentenansprüche sind allein mit 725 Millionen verbucht.19 Nicht verwunderlich, wurde doch bekannt, dass der ehemaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger nach ihrem Rücktritt 60 Prozent ihres letzten Gehalts ab dem 65. Lebensjahr als Altersversorgung zustehen. Das Online-Portal Business Insider beziffert den Rentenanspruch auf monatlich 15.000 Euro.20

Die Kritik wird selbst von eingefleischtesten Verteidiger:innen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks größtenteils nicht von der Hand gewiesen. In den Punkten der Zulässigkeit von Werbesendungen sowie einer befürchteten Entkopplung des Programminhalts von den Bedürfnissen der Zuschauenden ist jedoch eine Differenzierung erforderlich:

  • Werbung: Noch im Jahr 2015 sprach sich in einer durch das Institut GfK Media and Communication Research im Auftrag der ARD-Werbung SALES & SERVICES durchgeführten repräsentativen Befragung rund zwei Drittel der Bevölkerung für die Beibehaltung des derzeitigen Umfangs der Werbung bei ARD und ZDF von 20 Minuten täglich aus, wenn sich dadurch Beitragserhöhungen verhindern lassen könnten.21 Und das ein Zusammenhang zwischen der Höhe des Rundfunkbeitrags und des Umfangs an Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk besteht, lässt sich eindrücklich im Sonderbericht der KEF zu diesem Thema aus dem Jahr 2014 entnehmen. Dort wird eine Erhöhung des Beitrags um monatlich 1,25 Euro prognostiziert bei einem vollständigen Entfall von Werbung und Sponsoring. 22 Wenig überraschend sprach sich in oben erwähnter Studie sogar die Hälfte der Befragten für eine Ausweitung der Werbung aus, wenn hierdurch der Beitragssatz gesenkt werden könnte.23
  • Ausgewogenheit des Programms: Das Argument einer Entfernung des Programminhalts von den Bedürfnissen der Bevölkerung kann auch in entgegengesetzte Richtung gedacht werden: Denn Ziel des Rundfunkbeitrags ist es unter anderem auch, die Objektivität und Ausgewogenheit der Öffentlich-Rechtlichen zu gewährleisten. Nur durch eine verpflichtende Zahlung und den daraus resultierenden Einnahmen kann sichergestellt werden, dass sich der Programminhalt nicht an der Meinung einer gesellschaftlichen Mehrheit orientiert. Wären die Öffentlich-Rechtlichen von Einschaltquoten abhängig, müsste sich das Programm zwar mehr an den Bedürfnissen und Interessen der Mehrheitsgesellschaft orientieren. Auf der anderen Seite wäre aber zu befürchten, dass Minderheiten und die gesellschaftliche Diversität (noch) weniger Beachtung finden. In diesem Kontext stellt sich der Rundfunkbeitrag plötzlich als Vorteil für unabhängigen und neutralen Journalismus dar.
  • Unabhängigkeit: Das Instrument des Rundfunkbeitrags als vorrangige Finanzierungsquelle der öffentlich Rechtlichen wird häufig als notwendig erachtet, um die Unabhängigkeit der öffentlich Rechtlichen sicherzustellen. Als Alternativen zum Rundfunkbeitrag kämen insbesondere eine Finanzierung durch den Staatshaushalt oder aber ausschließlich durch Werbung in Betracht. Während ersteres Einfallstor für politische Einflussnahme wäre,24 würde letzteres die Abkehr vom dualen Rundfunksystem bedeuten. Die Folge wäre ein nur aus privaten Anbietern bestehender Rundfunk, der sich programmatisch ausschließlich nach den Gesetzen des Marktes reguliert. Ein unabhängiger und ausgewogener Rundfunk dürfte damit auch mit alternativen Finanzierungsmethoden nicht zwingend besser gewährleistet werden. 

Ausgerechnet im Hinblick auf die Programminhalte der Öffentlich-Rechtlichen, mit denen eine Rechtfertigung der verpflichtenden Rundfunkbeiträge am ehesten gelingen dürfte, wird die Kritik am lautesten.

Hinterfragt wird konkret, ob die 394 produzierten Stunden Fernsehen und 1452 Stunden Hörfunk pro Tag – unberücksichtigt bleiben hierbei die digitalen Hörfunkkanäle und reinen Onlineangebote – dafür vollumfänglich erforderlich sind. Oder ob vielmehr ein System um sich selbst rotiere und sich schierlos ausdehne, ohne jedoch inhaltlich diverser zu werden.25 Manche erkennen einen fast alle Programme durchziehenden „linksgrünen Drall“26. Die AFD kritisiert, dass Vertreter:innen der Partei seit der Bundestagswahl im Herbst 2021 zu keiner Talkshow von ARD und ZDF mehr eingeladen worden seien und sieht in der Folge den gesetzlichen Sendeauftrag missachtet.27 Und selbst Giovanni di Lorenzo, Zeit-Chefredakteur und Gastgeber einer NDR-Talkschow, erkennt an, dass „im öffentlich-rechtlichen Fernsehen keine einzige profilierte konservative Stimme“ vorhanden ist.28 Diese Analyse scheint auch die Stimmung in der Bevölkerung wiederzugeben: 31 Prozent der Befragten einer Umfrage des Marktforschungsinstituts INSA empfanden im Jahr 2021 die öffentlich-rechtlichen Sender für parteiisch. Nur 45 Prozent befanden, dass die Öffentlich-Rechtlichen ausgewogen berichten.29

Eine inhaltliche Bewertung der programmatischen Kritik ist nur schwer machbar. Denn wie lässt sich eine inhaltliche Ausgewogenheit, gemeint ist die Behandlung von Themen aus der Sichtweise unterschiedlicher politischer Richtungen sowie das Aufgreifen von Themen aus verschiedenen soziokulturellen Kreisen, messen. Und wie viele öffentlich-rechtliche Sender mit welcher Anzahl an Sendungen soll ausreichend sein für die Gewährleistung der Daseinsvorsorge? Die Beantwortung dieser Fragen erfordert eine detaillierte Analyse der öffentlich-rechtlichen Programme der letzten Jahre. Doch ein Ergebnis kann bereits vorweggenommen werden: Wahrscheinlich bedarf es hierfür keiner 21 Fernsehprogramme und 83 öffentlich-rechtlicher Radiosender30. Und wenn doch, dann muss erklärt werden, warum Deutschland sich mit ARD und ZDF zwei öffentlich-rechtliche Anstalten leistet, wohingegen Großbritannien, Frankreich, Italien und Österreich nur mit einer BBC, RAI, France.tv oder ÖRF auskommen. 

Ein sich im Umlauf befindlicher Entwurf der Landesregierungen31 zur Änderung des Medienstaatsvertrags, der noch im Oktober unterzeichnet werden soll, wird diese Rechtfertigung wohl eher nicht gelingen. Der Entwurf hebt zwar die Bedeutung des kulturellen Angebots gegenüber Unterhaltungsprogrammen hervor und versucht, die Breite des Angebots in den Vordergrund zu rücken. Aber der Vorwurf des überladenen und parteiischen Programms wird nur vage adressiert: Über die Erfüllung des konkretisierten Programmauftrags sollen künftig noch stärker die bereits vorhandenen Gremien wachen. Die Letztverantwortung der Intendant:innen soll beibehalten werden. Und auch die Schließung kleiner Sender oder Zusammenlegung sich inhaltlich ähnelnder Programme ist nicht vorgesehen.

Eine Ursache der programmatischen Unausgewogenheit wird in der Verwaltungsstruktur der Öffentlich-Rechtlichen verortet. Die, so manche Kritiker:innen, einen zu großen Einfluss für Parteien auf die Programmgestaltung vorsieht.32 Doch was ist dran an dem Vorwurf der staatlichen Einflussnahme? Wir erinnern uns: Durch die Entscheidung der Allierten nach Ende des Zweiten Weltkrieges für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sollte die Gefahr des Missbrauchs als Propagandamaschine gerade verhindert werden. Ist dieser Plan fehlgeschlagen oder bedarf einer Reform?

Der Verwaltungsapparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks besteht grundsätzlich aus den Rundfunkräten (im ZDF: Fernsehrat; beim Deutschlandradio: Hörfunkrat) der jeweiligen Bundesländer und dem Verwaltungsrat. Die Aufgabe des Rundfunkrats liegt u.a. in der Überwachung der Programmgestaltung, der Wahl der Intendant:innen und der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat wiederum kontrolliert die wirtschaftliche Tätigkeit der Rundfunkanstalt und die Geschäftsführung des Intendanten. Damit richtet sich die vorgetragene Kritik in Puncto unausgewogene Programmatik und staatlichen Einfluss an die Zusammensetzung des Rundfunkrats. 

Die Zusammensetzung des Rundfunkrates richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen – in Bayern beispielsweise wird sie festgelegt durch das Bayerische Rundfunkgesetz33. Zielsetzung ist dabei, dass der Rundfunkrat einen Querschnitt der Bevölkerung abbildet. Das wird gewährleistet durch die Landesgesetze, die haargenau aufzählen, aus welchen Gewerkschaften, Kirchen, Verbänden oder Arbeitsgemeinschaften wie viele Personen im Rundfunkrat vertreten sein müssen. Zugleich ist der Anteil „staatlicher oder staatsnaher Mitglieder“ auf maximal ein Drittel beschränkt.34

Der Rundfunkrat setzt sich zusammen aus:

  1. zwölf Vertretern des Landtags, die dieser entsprechend dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers bestimmt; jede Partei und sonstige organisierte Wählergruppe stellt mindestens einen Vertreter;
  2. einem Vertreter der Staatsregierung;
  3. je zwei Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche, wobei jeweils die kirchlichen Frauenorganisationen zu berücksichtigen sind, sowie einem Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinden;
  4. je zwei Vertretern der Gewerkschaften und des Bayerischen Bauernverbands sowie je einem Vertreter der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern;
  5. je einem Vertreter des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Gemeindetags;
  6. einem Vertreter des Bundes der Vertriebenen Landesverband Bayern;
  7. einem Verbandsvertreter aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel;
  8. einem Vertreter des Bayerischen Jugendrings;
  9. zwei Vertretern des Bayerischen Landessportverbands;
  10. je einem Vertreter der Schriftsteller-, der Komponisten- und der Musikorganisationen;
  11. einem Vertreter der Intendanzen der Bayerischen Staatstheater und einem Vertreter der Leiter der Bayerischen Schauspielbühnen;
  12. je einem Vertreter des Bayerischen Journalistenverbands und des Bayerischen Zeitungsverlegerverbands;
  13. einem Vertreter der bayerischen Hochschulen;
  14. je einem Vertreter der Lehrerverbände, der Elternvereinigungen und der Organisationen der Erwachsenenbildung;
  15. einem Vertreter des Bayerischen Heimattags;
  16. einem Vertreter der Familienverbände;
  17. einem Vertreter der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft;
  18. einem Vertreter des Bundes Naturschutz in Bayern;
  19. einem Vertreter des Verbands der freien Berufe;
  20. einem Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern;
  21. einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns.

Damit ist den Kritiker:innen zuzustimmen, dass Politikerinnen und Politiker der jeweiligen Landesregierung grundsätzlich Einfluss auf die programmatische Ausrichtung sowie personelle Zusammensetzung des Verwaltungsrates nehmen können – mit einem Drittel stellen sie bei weitem die größte Interessengemeinschaft des Rundfunkrates dar. Allerdings minimiert sich der Einfluss durch den Fakt, dass sämtliche Parteien, die im jeweiligen Landtag sitzen, auch im Rundfunkrat vertreten sein müssen. Die Theorie des verdeckten Staatsfunks, das heißt eines vom Staat diktierten Programms im Deckmantel des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, lässt sich folglich zumindest nicht anhand der Zusammensetzung des Rundfunkrates belegen. Dennoch ist die Frage berechtigt, weshalb überhaupt ein Drittel der Mitglieder des Rundfunkrates aus Politiker:innen bestehen muss.

Neben der programmatischen Ausrichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie deren Überprüfung bzw. Beeinflussung durch die jeweiligen Rundfunkräte wird auch eine ungenügende Kontrolle der Öffentlich-Rechtlichen in finanzieller Hinsicht kritisiert. 

Der Fall Patricia Schlesinger zeigt, dass eine Kontrolle der Führungsebene bzgl. der Verwendung der zur Verfügung stehenden Gelder nicht stattgefunden bzw. nicht funktioniert hat. Wie sonst lassen sich die Vorwürfe von Verschwendung und Filz im RBB erklären? Die horrenden Bonuszahlungen von Intendant:innen und Direktor:innen im RBB (jährlich bis zu 50.000 Euro pro Person)35, selbst genehmigte Spesen36, vergünstigte Dienstwagen samt Chauffeur – auch für die private Nutzung37, hoch dotierte Beraterverträge mit Verwandten oder Bekannten oder aber kostspielig ausgestattete Chefetagen mit Designermöbeln38 werfen daher nicht nur in Kreisen der AFD fundamentale Fragen auf. Auch gemäßigte Kritiker:innen stellen die finanzielle Kontrolle der Sendeanstalten und ihrer Intendant:innen in Frage.39

Grundsätzlich soll diese Kontrolle durch die Verwaltungsräte der Anstalten erfolgen. Diese haben die Aufgabe, die Geschäftsführung der Intendant:innen und damit den Umgang mit Beitragsgeldern zu überwachen. Nicht nur der Haushaltsplan und der Jahresabschluss, sondern auch die Dienstverträge mit den Intendant:innen (inklusive Gehalt) obliegen der Überwachung der Verwaltungsräte. Diese bestehen aus 7 bis 12 Mitgliedern im Ehrenamt, deren Auswahl teilweise anhand beruflicher Expertise – in Bayern muss beispielsweise ein:e Wirtschaftsprüfer:in sowie ein:e Richter:in eingebunden sein – erfolgt.

Gleichzeitig existieren in den öffentlich-rechtlichen Anstalten an die Mitarbeiter:innen gerichtete Compliance-Richtlinien. Filz und Verschwendung sollen so verhindert werden. Ein Blick auf die Vorschriften zeigt allerdings, dass eine Differenzierung zwischen den ARD-Anstalten und dem ZDF geboten sein könnte. Denn insbesondere in den ARD-Anstalten fehlen bislang klare und einheitliche Regeln. Anders dagegen im ZDF: Seit dem 05.08.2010 definiert der „Mitarbeiterkodex“40 Richtlinien zur Geschäftsethik und sozialen Verantwortung, der für alle unbefristet und befristet Angestellten, aber auch die freien Mitarbeiter:innen des ZDF gilt. Enthalten sind u.a. Richtlinien für den Umgang mit Geschenken, Essenseinladungen, Spesenabrechnungen und in Aussicht gestellten Rabatten sowie potentielle Interessenkonflikte mit Geschäftspartner:innen. 

Vertreten wird daher die Ansicht, dass bereits mit einer Einführung vergleichbarer Compliance-Regelungen in den ARD-Anstalten die „Causa Schlesinger“ hätte verhindert werden können und dringen daher auf eine schnellstmögliche Einführung einheitlicher Vorschriften.41 Als Reaktion auf die Affäre beim RBB hat der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow genau das mittlerweile angekündigt: Hauseigene Juristinnen und Juristen hätten die Aufgabe, die Compliance-Standards zu analysieren und ihre Ergebnisse bis zur Novembersitzung der Anstalten vorlegen. Anschließend sei eine Vereinheitlichung der Richtlinien angedacht.42

Als Begleiterscheinung der vorgetragenen Argumente führen Kritiker:innen als zusätzliches Argument gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine schwindende Akzeptanz der Gesellschaft an.43

Wirft man einen Blick auf die existierenden Zustimmungswerte der Bevölkerung gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen, so muss differenziert werden:

  • Abschaffung der Öffentlich-Rechtlichen: In einer civey-Umfrage 2018 stimmten rund 55 Prozent der Teilnehmer gegen eine Abschaffung der öffentlich Rechtlichen. Rund 39 Prozent stimmten dafür. Unter AFD-Wähler:innen stimmten 80 Prozent für die Abschaffung, während sich Wähler:innen von Grünen (78 Prozent) und SPD (76 Prozent) gegen die Abschaffung aussprachen. 44
  • Abschaffung des Rundfunkbeitrags: Aktuellere Zahlen bietet das Umfrage-Institut INSA in Bezug auf den Rundfunkbeitrag an: Im Sommer 2022 stimmten in einer Online-Umfrage, die für „Bild am Sonntag“ durchgeführt wurde, 84 Prozent für die Abschaffung der Rundfunkgebühren.45 Zuletzt wurde allerdings auch Kritik an der Methodik von Online-Umfragen laut. Die Aussagekraft der Umfrage wird daher beispielsweise vom wissenschaftlichen Leiter des Instituts für Umfragen, Analysen und DataSciense in Düsburg, Frank Faulbaum, angezweifelt.46
  • Marktanteil: Eine andere Botschaft geht dagegen von den Marktanteilen der öffentlich-rechtlichen Sendungen aus: Im Jahr 2021 führte das ZDF mit 14,7 Prozent Marktanteil das Ranking an, gefolgt von den Dritten Programmen der ARD mit 13,7 Prozent sowie dem Hauptprogramm der ARD mit 12,1 Prozent. Die privaten Sender RTL, Sat.1, Vox ProSieben, Kabel eins und RTLzwei kamen zusammengerechnet auf 26,3 Prozent. Bei den 14 bis 49-Jährigen erreichten die privaten Sender dagegen einen Marktanteil von 41,2 Prozent.47
Quelle: Statista, 2022
  • Glaubwürdigkeit: Eine von infratest dimap im Auftrag des WDR 2020 veröffentlichte Umfrage48 zeigt, dass 81 Prozent der Befragten öffentlich-rechtliche Radiosender für glaubwürdig halten. Der Wert für öffentlich-rechtliche Fernsehsender lag bei 79 Prozent, der von privaten Radiosendern bei 44 Prozent, der von privaten Fernsehsendern bei 29 Prozent. Zugleich war das öffentlich-rechtliche Fernsehen für 38 Prozent der Befragten Hauptinformationsquelle zum politischen Geschehen. Tageszeitungen nutzten hierfür 17 Prozent der Befragten, das private Fernsehen 2 Prozent. 

Allerdings glaubten auch 41 Prozent der Befragten, dass es Vorgaben des Staates und der Regierung für die Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Im privaten Rundfunk glaubten dies nur 8 Prozent. 83 Prozent der Befragten halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dennoch für unverzichtbar. Aktuelle Stimmungen infolge des RBB-Skandals sind bei diesen Zahlen nicht berücksichtigt. Das Reuters Institut weist in seinem „Digital News Report 2019“ darauf hin, dass in Deutschland das Vertrauen in die Berichterstattung stark von der politischen Orientierung abhängt: Insbesondere die politische Linke und Mitte vertraue den Öffentlich-Rechtlichen, die politische Rechte hingegen weniger. Das wirkt sich auch auf die Reichweite von ARD und ZDF aus. Während die durchschnittliche Reichweite bei Befragten mit der politischen Einordnung „links“ und „Mitte“ bei 75 Prozent liegt, beträgt sie bei den Befragten mit der Einordnung „weit rechts“ und „Rechts außen“ nur 52 Prozent.49 

Quelle: infratest dimap, 2020

Lösungsvorschläge

Seit Beginn der Affäre um Patricia Schlesinger tauchen zahlreiche Lösungsvorschläge in der Öffentlichkeit auf. Manche sind radikal und fordern die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Mehrheit, so auch sämtliche Parteien des Deutschen Bundestages mit Ausnahme der AFD wollen dagegen mit (umfassenden) Reformen auf sämtlichen Ebenen das duale Rundfunksystem erhalten.

Die prominentesten Lösungsansätze im Überblick:

Abschaffung des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Allen voran die AFD, aber auch Vertreter:innen aus der privaten Medienwelt fordern eine Abschaffung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.50 Aus diesem Lösungsvorschlag ergeben sich zwei mögliche Szenarien:

  1. Abkehr vom dualen Rundfunksystem: Bei endgültiger Auflösung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würden künftig nur noch private Medienhäuser und Verlage existieren – damit dürfte auf lange Sicht eine Medienlandschaft ähnlich wie derjenigen in den USA entstehen.
  2. Privatisierung des ÖRR: Dieses Szenario würde eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags bedeuten. In der Folge könnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk – programmatisch und strukturell reformiert oder unverändert – bestehen bleiben, müsste seine Finanzierung aber künftig wie die privaten Medienhäuser auch selbst organisieren. Ein vergleichbarer Weg soll in Großbritannien eingeschlagen werden: Vorgesehen ist, das bisherige Gebührenmodell im Jahr 2027 auslaufen zu lassen.51 Danach muss die BBC neue Finanzierungsmodelle finden. Die AFD schlägt diesbezüglich vor, den Beitragszahlenden eine Kündigungsmöglichkeit einzuräumen. Der Empfang könnte verschlüsselt werden, sodass nur freiwillig Zahlende über einen Zugang verfügen.52

Umfassende Reformen: Die Kreativität kennt keine Grenzen

Weniger radikal kommen die Lösungsvorschläge der anderen im Bundestag vertretenen Parteien daher. Aber auch weniger bekannte Personen schafften es bereits mit kreativen Lösungsansätzen in der Reformdebatte wahrgenommen zu werden. All diesen Reformvorschlägen ist gemein, dass sie die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Abgrenzung zu einem rein privatwirtschaftlich organisierten Rundfunk betonen. Anstatt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk daher vollständig aufzulösen, sollen die durch den RBB-Skandal zutage getretenen Missstände durch zielgerichtete Reformen beseitigt werden.

Folgende Ansatzpunkte existieren, u.a.:

  1. Reform der Gehaltsstrukturen in Spitzenämtern: Es existieren zahlreiche Vorschläge zur Anpassung der ‚Gehaltsstrukturen. Am konkretesten wurde hierzu bislang die FDP. Sie fordert eine Beschränkung der Gehälter von Intendant:innen: Niemand solle mehr verdienen als der/die Bundeskanzler:in. Die sonstigen Gehaltsstrukturen sollten sich an den Gehaltsstufen und -höhen der oberen Bundesbehörden orientieren.53 Im Fall des ZDF-Intendanten Norbert Himmler würde dies beispielsweise eine Kürzung des Gehalts von jährlich 372.000 Euro plus 25.000 Euro Boni54 auf maximal 360.000 Euro jährlich bedeuten.55
  1. Rundfunkbeitrag: Hinsichtlich des Rundfunkbeitrags firmieren aktuell unterschiedliche Forderungen. Die FDP möchte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags aussetzen.56 Die der CDU angehörige Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) fordert gar eine Senkung des Rundfunkbeitrags.57 Die Linksfraktion fordert eine Erweiterung der Beitragsbefreiung für sozial schwächer gestellte Personengruppen.58  Tabea Rößner, Medienexpertin der Grünen, möchte eine unabhängige Expertenkommission einführen, lehnt eventuelle Kürzungen der Rundfunkbeiträge aber strikt ab. Nur so könne die Programmautonomie der Sender geschützt werden. 59
  1. Zwei konkurrierende öffentlich-rechtliche Systeme: Diese Idee zielt auf eine Revolution des Rundfunkbeitrags ab. Demnach würden alle Bürger:innen verpflichtet bleiben, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Allerdings könnte sich jede Person frei entscheiden, ob sie ihren Beitrag vollständig an die ARD oder das ZDF zahlen möchte. Möglich wäre auch, den Beitrag auf beide Anstalten aufzuteilen. Erhofft wird sich hierdurch eine stärkere Kopplung der Programminhalte an die Bedürfnisse der zahlenden Bevölkerung, in dem die Anstalten anhand der Anzahl der Beitragszahlenden und der Höhe der Einnahmen unmittelbares Feedback zu ihren Programmen erhalten.60
  1. Stärkere Fokussierung auf den Programmauftrag: Die Mittelstandsunion fordert eine stärkere Einhaltung des gesetzlich festgelegten Programmauftrags. Künftig müsse sichergestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keine öffentlich finanzierte Konkurrenz zu privaten Wettbewerbern darstellt. Alle Programme und Formate sollen daher auf die Kompatibilität mit der Kernaufgabe der Grundversorgung der Bevölkerung mit Information, Bildung, Beratung, Unterhaltung und Kultur überprüft werden.61 Andere fordern, die öffentlich Rechtlichen sollten sich grundsätzlich verstärkt dem Bildungs- und Informationsauftrag widmen, Unterhaltung und Sport wieder in den Hintergrund rücken.62
  2. Sparpotenzial beim Programm: Eine stärkere Fokussierung auf den Bildungs- und Informationsauftrag könnte insbesondere dabei helfen, die Kosten der Öffentlich-Rechtlichen zu senken und stünde damit in unmittelbaren Zusammenhang zur Höhe des Rundfunkbeitrags. Denn Zahlen aus dem Jahr 2019 belegen, dass ARD und ZDF die höchsten Ausgaben für Programminhalte in den Bereichen Sport und Unterhaltung haben: 
Quelle: T-Online, 2022
  1. Zusammenlegung von ARD-Anstalten: Der Plan, ARD und ZDF zu einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zusammenzulegen, machte bereits im Jahr 2021 die Runde. Damaliges Ziel war insbesondere die Kostenreduzierung.63 Ähnliche Überlegungen stellt nun die Linke in Sachsen-Anhalt an: Sie fordert eine neu zu gründende ostdeutsche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt als Gegengewicht zum übergewichtigen WDR. De facto würde dies einer Zusammenlegung des RBB und MDR gleichkommen. Neben einer Kostenreduzierung sieht die Linke in Sachsen-Anhalt das Bedürfnis einer Stärkung der ostdeutschen Bundesländer.
  1. Transparenz und Kontrolle: Eine Forderung, die breite Zustimmung unter den Reformwilligen findet, ist die nach strikten und in sämtlichen Anstalten einheitlich geltenden Compliance-Regeln.64
Fazit: Keine Denkverbote, sondern kreative Lösungen sind gefragt

Eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorwürfen gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk macht eines deutlich: Egal von welcher politischen Partei vorgetragen, die Kritik am bestehenden System der Öffentlich-Rechtlichen lässt sich in vielen Punkten nachvollziehbar begründen. Wie immer wenn die „Systemfrage“ gestellt wird, dürfen die inhaltlichen Punkte nicht von Emotionen verdrängt werden – dürfen Argumente nicht an der politischen Ecke gemessen werden, aus der sie geäußert werden.

Die Begrenzung von Politiker:innen – aus allen Regierungs- und Oppositionsparteien – im die Programmausrichtung kontrollierenden Rundfunkrat kann die Sorge vor politischer Einflussnahme oder einem „Staats- und Regierungsfunk“ vielleicht abmildern. Und auch Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Kontext des Zweiten Weltkriegs als Lehre aus der nationalsozialistischen Propagandamaschine Adolf Hitlers und Joseph Goebbels können geeignet sein, für die Existenz der Öffentlich-Rechtlichen zu kämpfen. Spitzengehälter von 400.000 Euro, auch gezahlt durch die Rekordeinnahmen von 8,4 Milliarden Euro Rundfunkbeitrag im Jahr 2021, 394 produzierte Stunden Fernsehen und 1452 Stunden Hörfunk pro Tag –  aufgrund dieser Zahlen wirkt aber auch das Verlangen nach „Weniger“ verständlich. 

Zudem: Allein aus der deutschen Verfassung folgt keine Pflicht, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu betreiben. Die Bundesländer müssen lediglich Sorge dafür tragen, dass das von ihnen durch Gesetze und Staatsverträge gestaltete Rundfunksystem die Strukturprinzipien der Rundfunkfreiheit erfüllt: Gesellschaftliche Vielfalt. Staatsferne. Ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit und Sachlichkeit der Berichterstattung. Sofern diese Anforderungen an die Programmgestaltung sowie Neutralität und Unabhängigkeit des Systems eingehalten werden, wäre auch eine rein private Rundfunkorganisation möglich. 65

Dies ist nicht zwingend ein Argument für die Abschaffung der Öffentlich-Rechtlichen. Es zeigt aber, dass Denkverbote praktisch nicht existieren und sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ernsthafter denn je, für seine Existenz, Erhaltung und programmatische Ausrichtung sowie Verwaltungsstruktur rechtfertigen muss. Am besten mit seinen Inhalten und einer nach außen gelebten gesellschaftlichen Vielfalt, Staatsferne, Ausgewogenheit und Sachlichkeit.

Sokra, 2022: https://sonjakrause-malerei.de/

1 Stuttgarter Nachrichten, Frankreich schafft die Rundfunkgebühr ab, 05.08.2022. Abrufbar unter: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-frankreich-schafft-rundfunkgebuehr-ab.9462c05a-23ed-4cf1-b0b8-45393c2f074e.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

2 Reuters Digital News Report 2022. Abrufbar unter: https://reutersinstitute.politics.ox.ac.uk/digital-news-report/2022/dnr-executive-summary (Abrufdatum: 06.10.2022).

3 WDR, Die Wurzeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Teil 1), 05.07.2005. Abrufbar unter: https://www1.wdr.de/archiv/rundfunkgeschichte/rundfunkgeschichte116.html (Abrufdatum: 29.09.2022); Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), Die zweite Säule des „dualen Systems“: Privater Rundfunk, 17.02.2009. Abrufbar unter: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32160/die-zweite-saeule-des-dualen-systems-privater-rundfunk/ (Abrufdatum: 29.09.2022).

4 Zahlen von statista. Abrufbar unter: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1251087/umfrage/anzahl-der-oeffentlich-rechtlichen-fernsehprogramme/; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/158624/umfrage/anzahl-der-programme-im-deutschen-fernsehen/; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36329/umfrage/radiosender-anzahl-oeffentlich-rechtliche-und-private-seit-1987/ (Abrufdatum jeweils: 29.09.2022).

5 Rundfunkstaatsvertrag 1987. Abrufbar unter: https://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-00a-1987/text/ (Abrufdatum: 29.09.2022).

6 BVerfG, Urt. v. 04.11.1986 (Az..: 1 BvF 1/84). Abrufbar unter: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv073118.html (Abrufdatum: 29.09.2022).

7 § 34 Abs. 1 MStV 2020.

8 Jahresbericht 2021, Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio, S. 8. Download unter: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiYu_zR0rn6AhVQSvEDHbECB-kQFnoECB8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.rundfunkbeitrag.de%2Fe175%2Fe8056%2FJahresbericht_2021.pdf&usg=AOvVaw0NSgLc-6Avod-Hgdcm3wSe (Abrufdatum: 06.10.2022).

9 Stephan Brandner, 08.10.2022. Abrufbar unter: https://www.afd-thueringen.de/thuringen-2/2022/08/stephan-brandner-fall-schlesinger-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-nicht-reformierbar-und-muss-weg/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

10 So auch: Benjamin-Immanuel Hoff, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: so wichtig wie reformbedürftig, 15.08.2022. Abrufbar unter: https://www.rosalux.de/news/id/46933/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-so-wichtig-wie-reformbeduerftig (Abrufdatum: 06.10.2022).

11 Jahresbericht 2021, Beitragsservice ARD, ZDF, Deutschlandradio, S. 8. Download unter: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiYu_zR0rn6AhVQSvEDHbECB-kQFnoECB8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.rundfunkbeitrag.de%2Fe175%2Fe8056%2FJahresbericht_2021.pdf&usg=AOvVaw0NSgLc-6Avod-Hgdcm3wSe (Abrufdatum: 06.10.2022).

12 Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), 22. Bericht 2020, S. 328. Download unter: https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/22._Bericht.pdf (Abrufdatum: 06.10.2022).

13 Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Vergütung von Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, 2021, S. 21. Download unter: http://www.bundestag.de/resource/blob/855864/9de6ae494f10ccc576ec657d503ba421/WD-10-011-21-pdf-data.pdf (Abrufdatum: 06.10.2022).

14 Jesko zu Dohna, in: Berliner Zeitung, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Jetzt endlich abschaffen, 09.08.2022. Abrufbar unter: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-jetzt-endlich-abschaffen-li.254756 (Abrufdatum: 06.10.2022).

15 Prof. Rieck, Öffentlich rechtlicher Rundfunk: abschaffen? Abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=LdnQCJvOfes&t=98s; WELT, Diese Zahlen zeigen die finanzielle Dominanz der Öffentlich-Rechtlichen, 23.08.2022. Abrufbar unter: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240611175/ARD-ZDF-und-Co-Enorme-Bezuege-moeglich-vom-Intendanten-bis-zur-Sekretaerin.html (Abrufdatum jeweils: 06.10.2022).

16 Siehe Fn. 15.

17 Siegfried Schneider, zitiert nach: WELT, Medienaufseher fordert Werbeeinschränkungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 06.07.2021. Abrufbar unter: https://www.welt.de/kultur/medien/article232324699/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Medienaufseher-fordert-Werbeeinschraenkungen.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

18 Siegfried Schneider, zitiert nach: WELT, Medienaufseher fordert Werbeeinschränkungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 06.07.2021. Abrufbar unter: https://www.welt.de/kultur/medien/article232324699/Oeffentlich-rechtlicher-Rundfunk-Medienaufseher-fordert-Werbeeinschraenkungen.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

19 22. Bericht der KEF, 2020, S. 328.

20 Business Insider, Nach Doppel-Rücktritt: Jetzt kämpft Patricia Schlesinger um ihre Pension, 15.08.2022. Abrufbar unter: https://www.businessinsider.de/wirtschaft/nach-doppel-ruecktritt-jetzt-kaempft-patricia-schlesinger-um-ihre-pension-es-geht-um-rund-15-000-euro-pro-monat-a/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

21 ARD Media, Media Perspektiven, Akzeptanz von Werbung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Abrufbar unter: https://www.ard-media.de/media-perspektiven/fachzeitschrift/2015/artikel/akzeptanz-von-werbung-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

22 EF, Sonderbericht: Verzicht auf Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, 2014. Abrufbar unter: https://kef-online.de/de/berichte/details/?tx_rlppublications_detail%5Bpublication%5D=10&tx_rlppublications_detail%5Bpage%5D=1&tx_rlppublications_detail%5Baction%5D=show&tx_rlppublications_detail%5Bcontroller%5D=Publication (Abrufdatum: 06.10.2022).

23 Siehe Fn. 21.

24 Barbara Thomas, Zweite Stellvertretende Vorsitzende im ZDF-Verwaltungsrat, zitiert nach: Tagesschau.de, Was ist „Staatsfunk“? 06.10.2017. Abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/faktenfinder/rundfunk-107.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

25 Rainer Robra, Staats- und Kulturminister von Sachsen-Anhalt, zitiert nach: Welt, siehe Fn. 15. 

26 Hugo Müller-Vogg, in: Focus-online, ARD und ZDF sind linksgrüne Selbstbedienungsläden – aber ich will nicht ohne sie leben, 02.09.2022. Abrufbar unter: https://www.focus.de/perspektiven/kommentar-von-hugo-mueller-vogg-ard-und-zdf-sind-selbstbedienungslaeden-doch-ich-will-nicht-ohne-sie-leben_id_138682786.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

27 Hugo Müller-Vogg, in: Focus-online, ARD und ZDF sind linksgrüne Selbstbedienungsläden – aber ich will nicht ohne sie leben, 02.09.2022. Abrufbar unter: https://www.focus.de/perspektiven/kommentar-von-hugo-mueller-vogg-ard-und-zdf-sind-selbstbedienungslaeden-doch-ich-will-nicht-ohne-sie-leben_id_138682786.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

28 Hugo Müller-Vogg, in: Focus-online, ARD und ZDF sind linksgrüne Selbstbedienungsläden – aber ich will nicht ohne sie leben, 02.09.2022. Abrufbar unter: https://www.focus.de/perspektiven/kommentar-von-hugo-mueller-vogg-ard-und-zdf-sind-selbstbedienungslaeden-doch-ich-will-nicht-ohne-sie-leben_id_138682786.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

29 Umfrage des Marktforschungsinstituts InSA im Auftrag der Bild. Zitiert nach: Pro Medienmagazin, INSA-Umfrage, 09.08.2021. Abrufbar unter: https://www.pro-medienmagazin.de/ein-drittel-der-deutschen-haelt-ard-und-zdf-fuer-parteiisch/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

30 Dazu gehören die Vollprogramme ARD, ZDF, 3sat, arte, BR Fernsehen, DW-TV, hr-fernsehen, MDR Fernsehen, NDR Fernsehen, Radio Bremen TV, rbb fernsehen, SR Fernsehen, SWR Fernsehen, WDR Fernsehen sowie die Spartenprogramme ZDFneo, ZDFinfo, tagesschau24, phoenix, ONE, KiKA, ARD-alpha.

31 Rundfunkkommission der Länder, Synopse zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 01.06.2022. Download unter: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Gesamtsynopse_MStV_zu_Auftrag_und_Struktur_MPK_Juni_2022.pdf (Abrufdatum: 06.10.2022).

32 Prof. Rieck, siehe Fn. 15.

33 Gesetz über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ vom 01.04.2022. Download unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRuFuG-9 (Abrufdatum: 06.10.2022).

34 BVerfG, Urt. v. 25.03.2014, 1 BvF 1/11. Abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026 (Abrufdatum: 06.10.2022).

35 Business Insider, Brisatens Bonussystem, 29.08.2022. Abrufbar unter: https://www.businessinsider.de/wirtschaft/brisantes-bonussystem-rbb-zahlte-ex-intendantin-schlesinger-und-ihren-vier-direktoren-mehr-als-200-000-euro-an-zielpraemien-pro-jahr-c/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

36 Welt, Wenn Intendanten sich selbst ihre Spesen genehmigen, 10.09.2022. Abrufbar unter: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus240970609/Oeffentlich-Rechtlicher-Rundfunk-Intendanten-genehmigten-ihre-Spesen-selbst.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

37 Business Insider, Regierungsrabatt, Massagesitze, Privat-Chauffeur, 04.08.2022. Abrufbar unter: https://www.businessinsider.de/wirtschaft/regierungsrabatt-massagesitze-privat-chauffeur-geheime-unterlagen-offenbaren-die-brisanten-dienstwagen-deals-von-ard-chefin-schlesinger-a/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

38 Stern, Filz, Verschwendung und immer wieder ein Massagesessel – die Vorwürfe gegen Patricia Schlesinger im Überblick, 08.08.2022. Abrufbar unter: https://www.stern.de/panorama/weltgeschehen/patricia-schlesinger–das-wird-der-rbb-intendantin-vorgeworfen-32610742.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

39 Jesko zu Dohna, in: Berliner Zeitung, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Jetzt endlich abschaffen, 09.08.2022. Abrufbar unter: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-jetzt-endlich-abschaffen-li.254756 (Abrufdatum: 06.10.2022).

40 DF, Mitarbeiterkodex, 05.08.2010. Abrufbar unter: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-compliance-regeln-100.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

41 Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkkommission, zitiert nach: WELT, Rundfunkkommission der Länder dringt auf Compliance-Regeln in der ARD, 23.08.2022. Abrufbar unter: https://www.welt.de/politik/deutschland/article240644715/Nach-RBB-Enthuellungen-Rundfunkkommission-der-Laender-dringt-auf-Compliance-Regeln-in-der-ARD.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

42 Tom Buhrow, zitiert nach: Zeit, ARD-Anstalten wollen einheitliche Compliance-Standards erarbeiten, 15.09.2022. Abrufbar unter: https://www.zeit.de/kultur/film/2022-09/ard-rbb-compliance-tom-buhrow-wdr (Abrufdatum: 06.10.2022).

43 Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AFD, 08.10.2022. Abrufbar unter: https://www.afd-thueringen.de/thuringen-2/2022/08/stephan-brandner-fall-schlesinger-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-nicht-reformierbar-und-muss-weg/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

44 Civey Umfrage unter 5034 Befragten, 2018. Zitiert nach: Spiegel Kultur, Rund 39 Prozent für Abschaffung von ARD und ZDF, 03.03.2018. Abrufbar unter: https://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/umfrage-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-mehrheit-fuer-ard-und-zdf-a-1196326.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

45 NSA, zitiert nach: https://www.die-tagespost.de/kultur/medien/insa-84-prozent-wollen-keinen-rundfunkbeitrag-mehr-zahlen-art-232344 (Abrufdatum: 06.10.2022).

46 Frank Faulbaum, zitiert nach: Deutschlandfunk, Unterhaltung statt Aufklärung, 09.08.2022. Abrufbar unter: https://www.deutschlandfunk.de/umfragen-medien-atomkraft-insa-100.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

47 Zahlen von statista: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/214350/umfrage/marktanteile-der-tv-sender-in-deutschland/ und https://de.statista.com/statistik/daten/studie/170412/umfrage/marktanteile-der-tv-sender—zuschauer-ab-3-jahre/ (Abrufdatum jeweils: 06.10.2022).

48 Infratest dimap 2020. Abrufbar unter: https://www.infratest-dimap.de/umfragen-analysen/bundesweit/umfragen/aktuell/glaubwuerdigkeit-der-medien-2020/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

49 Übermedien, Linke Programme für ein linkes Publikum? Was die Reuters-Studie wirklich zeigt, 18.09.2019. Abrufbar unter: https://uebermedien.de/41774/linke-programme-fuer-ein-linkes-publikum-was-die-reuters-studie-wirklich-zeigt/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

50 So beispielsweise: Jesko zu Dohna, in: Berliner Zeitung: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Jetzt endlich abschaffen., 09.08.2022. Abrufbar unter: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-jetzt-endlich-abschaffen-li.254756; Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der AFD. Abrufbar unter: https://www.afd-thueringen.de/thuringen-2/2022/08/stephan-brandner-fall-schlesinger-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-nicht-reformierbar-und-muss-weg/ (Abrufdatum jeweils: 06.10.2022).

51 Zeit, BBC soll ab 2027 keine Gebühren mehr fordern dürfen, 16.01.2022. Abrufbar unter: https://www.zeit.de/kultur/2022-01/grossbritannien-boris-johnson-bbc-rundfunkgebuehren (Abrufdatum: 06.10.2022).

52 AFD, zitiert nach: Tagesspiegel, Transparenz und Kontrolle bei ARD, ZDF & Co. 26.09.2022. Abrufbar unter: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/transparenz-und-kontrolle-bei-ard-zdf-co-die-vertrauensfrage-8685496.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

53 FDP, zitiert nach: Tagesspiegel, Transparenz und Kontrolle bei ARD, ZDF & Co. 26.09.2022. Abrufbar unter: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/transparenz-und-kontrolle-bei-ard-zdf-co-die-vertrauensfrage-8685496.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

54 Tagesschau, Die Zusatzeinnamen der Intendanten, 27.09.2022. Abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/oeffentlich-rechtliche-intendanten-zusatzeinnahmen-101.html (Abrufdatum. 06.10.2022).

55 Öffentlicher Dienst News, Gehalt Bundeskanzler Olaf Scholz: So hoch sind die Amtsbezüge, 30.06.2022. Abrufbar unter: https://oeffentlicher-dienst-news.de/gehalt-bundeskanzler-so-hoch-sind-die-amtsbezuege-2021/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

56 FDP, zitiert nach: Tagesspiegel, Transparenz und Kontrolle bei ARD, ZDF & Co. 26.09.2022. Abrufbar unter: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/transparenz-und-kontrolle-bei-ard-zdf-co-die-vertrauensfrage-8685496.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

57 Mittelstands- und Wirtschaftsunion, zitiert nach: WELT, Aus der Union wird der Ruf nach Untersuchung aller öffentlich-rechtlichen Programme laut, 28.08.2022. Abrufbar unter: https://www.welt.de/politik/deutschland/article240724607/Reform-von-ARD-und-ZDF-MIT-fordert-Untersuchung-aller-Programme.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

58 Die Linke, Themenpapiere der Fraktion. Abrufbar unter: https://www.linksfraktion.de/themen/a-z/detailansicht/oeffentlich-rechtlicher-rundfunk/ (Abrufdatum: 06.10.2022).

59 abea Rößner, zitiert nach: Spiegel, SPD und Grüne fordern Rundfunkreform, 23.08.2022. Abrufbar unter: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schlesinger-affaere-spd-und-gruene-fordern-rundfunk-reform-a-79e27e40-7046-46a2-9a96-8eaed54db135 (Abrufdatum: 06.10.2022).

60 Prof. Rieck, Öffentlich rechtlicher Rundfunk: abschaffen? Abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=LdnQCJvOfes&t=98s (Abrufdatum: 06.10.2022).

61 Siehe Fn. 57.

62 FDP, zitiert nach: Tagesspiegel, Transparenz und Kontrolle bei ARD, ZDF & Co. 26.09.2022. Abrufbar unter: https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/transparenz-und-kontrolle-bei-ard-zdf-co-die-vertrauensfrage-8685496.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

63 Es berichtete u.a. Focus, Unionspolitiker wollen ARD und ZDF zusammenlegen, 24.02.2021. Abrufbar unter: https://www.focus.de/kultur/kino_tv/medienbericht-ard-und-zdf-sollen-zusammengelegt-werden-weniger-unterhaltung-mehr-bildung_id_13018594.html (Abrufdatum: 06.10.2022).

64 u.a. Grüne und SPD, zitiert nach: Spiegel, SPD und Grüne fordern Rundfunkreform, 23.08.2022. Abrufbar unter: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/schlesinger-affaere-spd-und-gruene-fordern-rundfunk-reform-a-79e27e40-7046-46a2-9a96-8eaed54db135 (Abrufdatum: 06.10.2022).

65 Dr. Ferreau, in: Libra, Zu viel und zu teuer, 04.10.2022. Abrufbar unter: https://www.libra-rechtsbriefing.de/L/zu-viel-und-zu-teuer/ (Abrufdatum: 06.10.2022)

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